Die Stiftung

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Hilfe für Opfer von Gewalttaten. Der Stiftungszweck wird auf diesen Gebieten zum Beispiel verwirklicht durch Zuwendungen an die BÜRGERSTIFTUNG BERLIN „Kinder forschen“ sowie an den WEISSER RING e.V.

Wenn die Stiftungsmittel es zulassen, kann der Stiftungszweck auch durch die Vergabe von Stipendien, die Finanzierung von Forschungsaufenthalten oder -arbeiten, insbesondere auf dem Gebiet der Mathematik, der Chemie und der Botanik verwirklicht werden. Ausgeschlossen sind jedoch insoweit alle Forschungen an Monokulturen.

Rechtsform

Die Werner Schröder-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die weder im Eigentum noch unter der Kontrolle einer natürlichen Person steht. Mangels Vorliegen einer natürlichen Person gelten die Mitglieder des Vorstands der Werner Schröder-Stiftung als wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des deutschen Geldwäschegesetzes vom 23. Juni 2017. Die Werner Schröder-Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin hat die Werner Schröder-Stiftung mit einem Freistellungsbescheid (Download) als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft anerkannt.

Unser Leitbild

Wir wollen unsere Gesellschaft besser machen! Wir sind davon überzeugt, dass dies nur durch bessere Schulbildung gelingen kann. Deswegen unterstützen wir naturwissenschaftliche Schulprojekte und setzten uns für Hilfen für Opfer von Gewalttaten ein.
Unser Leitbild spiegelt sich auch in der Satzung (Download) der Stiftung wider.